Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind laut K. u. U. S. 324/2002 vom 6. Oktober 2002 von der Schulleitung zu genehmigen. Genehmigungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich, es sei denn, die teilnehmenden Lehrkräfte und Begleitpersonen verzichten vorher ganz oder teilweise auf Reisekostenvergütung.
Die Plattform partnerNETZschule BW vermittelt geprüfte Angebote zum Thema Unterricht und Fortbildung im digitalen Kontext. Die Anbieter stimmen mit ihrer Akkreditierung der Einhaltung der Vorgaben des Code of Conducts und weiteren Rahmenbedingungen zu. Vor Veröffentlichung der einzelnen Angebote auf der Website partnerNETZschule BW sondiert die Geschäftsstelle die Informationen zum Angebot hinsichtlich dieser Vorgaben. Die Geschäftsstelle bietet den Anbietern außerdem die Nutzung eines Evaluationstools an, um über ein Teilnehmenden-Feedback zur Qualitätssicherung beizutragen.
Die Anmeldung bzw. Buchung eines Angebots erfolgt außerhalb der Website partnerNETZschule BW über den Direktkontakt zwischen dem Abnehmer (i. d. R. Lehrperson) und dem Anbieter (Unternehmen bzw. weitere Organisationen/Verbände). Dazu kontaktieren Sie entweder die angegebene Ansprechperson oder Sie gelangen über den Link 'Weitere Informationen bzw. Anmeldelink' direkt zu einer Website des Anbieters mit weiteren Informationen zum Angebot und zur Anmeldung. Ziel der Website partnerNETZschule BW ist die passgenaue Vermittlung der Angebote der Wirtschaft, Verbände und Organisationen.
Freistellung vom Unterricht:
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums "Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in
Baden-Württemberg" vom 24. Mai 2006 kann die Schulleitung für die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen anderer Anbieter unter
Berücksichtigung der schulischen Situation Lehrkräfte freistellen. Maßgeblich ist, dass das Angebot im dienstlichen
Interesse liegt und keine anderen dienstlichen Gründe der Freistellung entgegenstehen.
Erstattung von Reisekosten:
Reisekosten können nicht ersetzt werden.
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